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Immobilienrecht, Kaufvertrag?
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Wohnen in Wien - Wien Wohnen » Handwerker
In einer großen Stadt stellt sich für viele der Bewohner die Frage nach dem richtigen Handwerker, wenn es etwas in der Wohnung zu tun gibt, viel schwieriger als am Land heraus. Auf dem Land ist es oft so, dass Betriebe in der Region - egal ob die Tischlerei, das Installationsunternehmen oder auch ein Malerbetrieb - durchwegs bekannt sind. Dadurch, dass "einer den anderen kennt" steigt auch ein wenig die Vertrauenswürdigkeit.
Alles über das Thema Wohnen und Miete in Wien aus einer neutralen Position beleuchtet. Wir sind weder ein Immobilien-Anbieter noch Markler oder Mieter-Verein, wir informieren über Miete, Mietverträge, Mietpreise in Wien und Wohnen in Wien, außerdem zeigen wir die wichtigsten Notdienste wie den von Wiener Wohnen aber auch andere Notdienste wie Schlüsseldienste in Wien.
In der Stadt ist das üblicherweise für die Bewohner viel schwieriger, weil man den Tischler vom Nachbardorf eben nicht kennt, den Maler aus der übernächsten Gasse meistens auch nicht - sofern man nicht ständig Aufträge für den Malerbetrieb hat. Wie findet man nun den richtigen Handwerker für die eigene Wohnung in Wien? Und braucht man überhaupt einen Handwerker selbst beauftragen?
Nicht unwichtig ist die Frage, ob man überhaupt selbst für die Beauftragung eines Handwerkers zuständig ist. Der typische "Häuslbauer am Land" weiß, dass alle Belange, die sein Haus betreffen, seine eigene Angelegenheit sind. Aber wie ist das mit einer Mietwohnung? Welche Handwerksarbeiten muss der Mieter selbst veranlassen, zahlen und daher auch beauftragen? Und was ist mit jenen Arbeiten, die eigentlich vom Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümer, von dem man gemietet hat, zu bezahlen sind?
Das wichtigste vorweg: Wenn man Mieter einer Wohnung ist, sollte man jedenfalls, wenn es um Reparaturen geht, die nicht die "eigenen Gegenstände" betreffen, mit der Hausverwaltung Kontakt aufnehmen. Denn sonst kann es statt "kostenlos" ziemlich teuer werden. Grundsätzlich gibt es viele Dinge im Haushalt, die von der Hausverwaltung übernommen werden. Zumeist stimmt dieser Bereich auch mit jenen Dingen zusammen, die bereits im Mietgegenstand vorhanden waren. Um ihren Computer zu reparieren, brauchen Sie die Hausverwaltung nicht kontaktieren, das geht diese nichts an und Sie müssen eine solche Reparatur garantiert selbst bezahlen. Aber wie stellt sich das beim eingebauten Kühlschrank dar? Oder bei einem gebrochenen Fenster? Glaser, Tischler, Elektriker, Installateur... zumeist haben die Hausverwaltungen gute Kontakte zu Handwerksbetrieben. Wer bei einer seriösen Hausverwaltung ist, kann sicher auch diese Kontaktdaten dort erfragen um eventuell selbst - auch in eigener Angelegenheit - Hilfe zu bekommen.
Vorsicht beim zu schnellen Rufen eines Handwerkers. Sollte es sich um ein Problem handeln, das eigentlich zu Lasten des Eigentümers des Hauses (über die Hausverwaltung) geht, kann das teuer werden. Denn die Auswahl des Betriebes obliegt dann auch demjenigen, der beauftragt und bezahlt. Wer also einfach einen Installateur anruft, um die Toilette zu reparieren und dann glaubt, er müsse das nicht selbst bezahlen, sondern könne diese Kosten auf den Eigentümer übergeben, kann unter Umständen einem teuren Irrtum aufliegen. Daher ist es immer ratsam - außer im Notfall bei einem Wasserrohrbruch, Überschwemmung oder Elektrizitätsausfall - die eigene Hausverwaltung zu kontaktieren. Sonst müssen Sie unter Umständen eben die Rechnung für den Handwerker in Ihrer Wohnung selbst zahlen, auch wenn es eigentlich die Zuständigkeit des Eigentümers gewesen wäre.
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Diese Frage kann man leider nicht so pauschal einfach beantworten. Vereinfacht gesagt ist es eine gute Grundregel zu verstehen, dass der Mieter einer Wohnung für alle Dinge aufkommen muss, die aus der Wand herauskommen, der Vermieter für alle Dinge, die in der Wand sind. Der Mieter zahlt also eine Reparatur einer Steckdose, der Vermieter zahlt die Reparatur eines Kabelstranges in der Wand, wenn dieser defekt ist.
Auch ein tropfender Wasserhahn ist die Aufgabe des Mieters, allerdings eine gebrochene Wasserleitung in der Mauer ist wiederum Sache (und Kostenpflicht) des Vermieters. Ein undichtes Fenster fällt ebenso in die Kosten des Vermieters, allerdings - wenn es doppelte Fenster sind und das ist im Wiener Altbau quasi üblich, dann sind nur die äußeren Fenster eine Sache des Vermieters. Wenn das innere Fenster getauscht werden muß, kann das auf Kosten des Mieters geschehen.
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